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Viele Manager glauben, wenn sie eine D&O-Versicherung haben, ist das Schlimmste abgewendet: Kommt es zur Haftung, zahlt der Versicherer. Da genau dieses nicht der Fall ist, richtet sich unsere Beratung auf die gezielte Aufklärung, wo und an welchen Stellen die vorhandene D&O-Versicherung durchlässig ist. Aus unserer langjährigen Beratung wissen wir, dass es durchaus erstklassige Versicherungskonzepte gibt, die sowohl die persönlichen Interessen der Manager als versicherte Personen als auch die des Unternehmens als Versicherungsnehmerin abdecken. Ebenso wissen wir aber auch, dass es eine Vielzahl von Konzepten gibt, die diesen Anforderungen nicht oder nicht hinreichend gerecht werden. Angefangen von unzureichenden Regelungen zum Abwehrkostenschutz (keine freie Anwaltswahl, keine vernünftige Absicherung der Anwaltshonorare, kein ausreichender Strafrechtsschutz, kein aktiver Rechtsschutz u.a.) über eine oft zu kurze Nachhaftungszeit oder fehlende Kontinuität auf den Versicherungsbedingungen, fehlt es in der D&O-Versicherung oft an fundamentalen Deckungsbausteinen.
Da sich die Manager oft kein eigenes genaueres Bild über die Werthaltigkeit ihrer D&O-Versicherung machen können, bedarf es der Beratung. Als spezialisierte Anwaltskanzlei erstellen wir für Sie ein Kurz-Audit, wo wir Ihre D&O-Versicherung auf Herz und Nieren prüfen und Ihnen ganz konkrete Empfehlungen aussprechen, ob und wenn an welchen Stellen Ihre D&O-Versicherung zu verbessern ist. Hierbei fließt nicht nur unsere langjährige praktische Erfahrung aus der Begleitung diverser Haftungsfälle, sondern auch unsere profunde Kenntnis über die Marktteilnehmer ein. Unser Audit hilft dem Manager, Gefahren frühzeitig zu erkennen und diesen rechtzeitig zu begegnen. Kommt es zum Schaden und die D&O-Versicherung hält nicht, was sie verspricht, ist es zu spät.