Cyrus RAE

Haftungsrisiken

Sind die in Verkehr gebrachten Produkte nicht sicher, droht dem Hersteller die Haftung. Jeder Verstoß gegen regulatorische Anforderungen an die Produktsicherheit bedeutet im Grundsatz zugleich, dass das Produkt fehlerhaft ist und kann damit gewährleistungsrechtliche Ansprüche des Abnehmers auslösen. Selbst eine bloße Formalität, z.B. eine falsche CE-Erklärung, kann die Mängelhaftung des Herstellers begründen. Daneben kann der Hersteller auch nach Maßgabe des Produkthaftungsrechts zur Verantwortung gezogen werden, wenn und soweit er seinen Gefahrabwendungspflichten nicht (hinreichend) nachkommt. Hierbei gilt allerdings zu Gunsten des Herstellers im B2B-Bereich ein weniger strenger Haftungsmaßstab. So wird hier außerhalb des Gewährleistungsrechts regelmäßig keine Nachbesserung oder Fehlerbeseitigung auf eigene Kosten geschuldet, etwa im Wege eines Rückrufs.

Eine belastbare Einschätzung der Haftungsrisiken im konkreten Einzelfall setzt immer voraus, dass zunächst entlang der anerkannten Grundsätze zur Risikobewertung umfassend geprüft wird, ob und wenn ja welche Sicherheitsrisiken mit welchem Risikograd von dem Produkt ausgehen. Wir beraten Sie gerne bei einer solchen Überprüfung und haftungsrechtlichen Bewertung der Produktsicherheit und unterstützen Sie erforderlichenfalls bei der Anspruchsabwehr.