Cyrus RAE

Sachverständigenverfahren

Kommt es zu einem Großschaden in der Sach- und Betriebsunterbrechungsversicherung, z.B. durch ein Brand- oder Sturmereignis, hängt die Regulierung durch den Versicherer maßgebend von den Ergebnissen eines versicherungsvertraglichen Sachverständigenverfahrens ab. Hierbei handelt es sich um ein zwingend vorgegebenes, komplexes und oft langwieriges Verfahren zur Ermittlung der Schadenhöhe (Restwerte, Wiederherstellungskosten, BU-Schaden). Jede Partei wählt “ihren” Sachverständigen und beide Parteien wählen gemeinsam  einen Ombudsmann aus, der im Streitfall, also bei abweichenden Feststellungen, entscheiden soll. Ein unmittelbares „Durchholen“ des Schadens vor Gericht ist ohne Zustimmung des Versicherers nicht möglich, bis das SV-Verfahren abgeschlossen ist.

Wir beraten Sie gerne bei der Aufbereitung aller versicherungsvertraglichen Unterlagen für das Sachverständigenverfahren und begleiten Sie auch gerne während sämtlicher Stufen des Verfahrens, von der Auswahl eines geeigneten Sachverständigen bis zur endgültigen Regulierungsentscheidung.