Cyrus RAE

Inanspruchnahmen

Die Inanspruchnahme insbesondere von Geschäftsführern und Vorständen, inzwischen aber auch vermehrt von Aufsichtsräten, gehört heute „zum guten Ton“. Die Treiber für solche Inanspruchnahmen reichen von haltlosen Vorwürfen z.B. zur Minderung etwaiger Abfindungszahlungen über die vorsorgliche (gerichtliche) Abklärung bis hin zu substantiellen Vorwürfen. Die Rechtspraxis zeigt, dass viele Inanspruchnahmen im Sande verlaufen, da häufig die hohen Barrieren für eine erfolgreiche Inanspruchnahme unterschätzt werden. So ist es für die betroffenen Organe zwar wegen der Umkehr der Beweislast nicht immer einfach, sich gegen die behaupteten Pflichtverletzungen zu entlasten. Im Gegenzug ist es aber so, dass das beweispflichtige Unternehmen häufig nicht vernünftig darlegen kann, dass es bei einem pflichtgemäßen Verhalten nicht zum behaupteten Schaden gekommen wäre. Auch der Nachweis des Schadens ist für das Unternehmen als Anspruchsteller häufig schwierig zu führen.

Unbenommen dessen stellt jede Inanspruchnahme für die betroffenen Organe eine große psychische Belastung dar. In dieser Situation kommt es dann fundamental darauf an, mit klarem Kopf die richtigen Schritte einzuleiten. An allererster Stelle muss über den Anwalt sichergestellt sein, dass seine Kosten vom Versicherer im vollen Umfang übernommen werden. Anschließend gilt es, jede Art von „Schnellschuss“ zu verhindern und mit dem Anwalt Schritt für Schritt die Vorwürfe zu entkräften. Typischerweise gilt es dabei abzuklären, ob die Ansprüche nicht bereits verjährt sind. Nicht selten finden sich in Dienstverträgen Ausschlussfristen, die jede erfolgreiche Inanspruchnahme zu Fall bringen können. Aber auch weitere Klassiker, wie die Erteilung der Entlastung, das Mitwirken oder die Kenntnis des Aufsichtsrats von angeblichen Fehlentscheidungen oder das Vorhandensein einer „Generalquittung“ im Aufhebungsvertrag, können der Durchsetzung eines Anspruchs im Wege stehen.

Wir beraten Sie gerne bei dem strukturierten Aufbau Ihrer Abwehrstrategie. Durch unsere besonderen Kenntnisse zur D&O-Versicherung auch im Umgang mit den Versicherern können wir sicherstellen, dass Sie von Anfang an Kostenschutz haben.