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Bei allen größeren Unfällen droht dem Hersteller entweder über eine Quermitteilung der Berufsgenossenschaft an die Marktaufsicht oder durch deren eigene Wahrnehmung ein strenger staatlich gesteuerter Maßnahmenkatalog. Gerät der Hersteller einmal in den Fokus staatlicher Kontrolle und Aufsicht, kann das nicht nur der Reputation des Herstellers schaden, sondern im schlechtesten Fall zur Stilllegung der Produktion und zu strafrechtlichen Maßnahmen zumindest für die Unternehmensleitung führen.
Um dem zu begegnen, ist jeder Hersteller gut beraten, wenn er sich im Vorfeld auf mögliche Eingriffe der Marktaufsicht so vorbereitet, dass er bei Anfragen jederzeit Rede und Antwort stehen kann. Dabei ist wichtig zu wissen, dass die Marktaufsicht stets daran gebunden ist, dem Hersteller vorrangig das Recht zur eigenen Abhilfe einzuräumen. Dem kann der Hersteller jedoch nur nachkommen, wenn er sofort in der Lage ist, eine qualifizierte Einschätzung zum Risiko z.B. unter Zuhilfenahme des Risikographen nach der Maschinenrichtlinie oder nach RAPEX zu geben und einen Maßnahmenkatalog vorzuhalten, der kurzfristig geeignet wäre, eine etwaige Gefahr einzugrenzen oder zu beseitigen.
Wir beraten Sie gerne bei der Implementierung einer grundlegenden unternehmensinternen Struktur zum Umgang mit Marktaufsichtsrisiken.