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Bei der Herstellung und dem Inverkehrbringen eines Produkts sind vielfältige gesetzliche Vorgaben zu beachten. Insbesondere auf dem Gebiet der Produktsicherheit gibt es ein engmaschiges Netz an europäischer Regulierung, die der Hersteller befolgen muss. Je nach Produktart ist in speziellen Gesetzen (z.B. der Maschinenrichtlinie) genau vorgegeben, was von dem Produkt verlangt wird, d.h. welche Vorgaben bei der Konstruktion des Produkts und bei der Erstellung und Dokumentation z.B. einer Risikobeurteilung und der Benutzerinformationen einzuhalten sind. Dazu gibt es eine Vielzahl weiterer Richtlinien, Gesetze und technischer Normen, die auf das jeweilige Produkt zutreffen können – und dann beachtet werden müssen.
Der Europäische Gesetzgeber fordert generell von jedem Hersteller, dass er die Verantwortung für die Sicherheit seines Produkts übernimmt und dieses mit der CE-Kennzeichnung bescheinigt. Kommt es zu einem Unfall, ist die CE-Erklärung zunächst einmal Ausweis dafür, dass das Produkt im Zeitpunkt der Inverkehrgabe dem Stand der Technik entsprach. Für den Hersteller ist dieses wichtig, da er grundsätzlich nicht für Fehler haftet, wenn sein Produkt den anwendbaren technischen Normen entsprach.
Wir beraten Sie gerne bei der exakten Recherche und Ermittlung der gesetzlichen und normativen Anforderungen an Ihr Produkt sowie bei der Erstellung und Dokumentation der geforderten technischen Unterlagen. Dabei beraten und unterstützen wir Sie auch im Zusammenhang mit der Abgabe der EU-Konformitätserklärungen.