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Geht von einem Produkt eine Gefahr aus, ist häufig nicht einfach zu entscheiden, zu welchen Gefahrabwendungsmaßnahmen der Hersteller verpflichtet ist. Die Bandbreite reicht dabei von einer einfachen Warnung über die nachträgliche Vornahme von Sicherheitsmaßnahmen am Produkt bis hin zur Stilllegung oder sogar Rücknahme des Produkts. Welche Maßnahme in Einzelfall gefordert wird, richtet sich im Wesentlichen danach, welcher Risikograd von dem Produkt ausgeht. Um den Risikograd und damit das Ausmaß der Gefahr einstufen zu können, müssen die Gefährdungen identifiziert und mögliche Verletzungsgrade ermittelt werden. Aus den identifizierten Gefahren resultieren Maßnahmen, die das Risiko hinreichend minimieren sollen. Hierzu gibt es eine Reihe anerkannter Verfahren, auf deren Grundlage das Risiko quantifiziert werden kann. An allererster Stelle ist hier das anerkannte RAPEX-Verfahren zu nennen.
Wir beraten Sie gerne im sicheren Umgang mit dem RAPEX-Verfahren, um eine belastbare Grundlage für die Entscheidung über Art und Umfang etwaiger Gefahrabwendungsmaßnahmen zu treffen. Dabei beraten wir Sie auch, welche Haftungsmaßstäbe angelegt werden, um sicher zu entscheiden, welcher Umfang an Maßnahmen nach der Rechtsprechung geschuldet wird, um die eigene Haftung zu vermeiden.